Die monatliche Miete beträgt 10% vom Kaufpreis des jeweiligen Kunstwerkes, jedoch mindestens CHF 100/Mtl., unter Einhaltung der Mindestmietdauer von 3 Monaten. Bei Mietvertragsabschluss ist die Vorauszahlung der Mietgebühr in der Höhe von den ersten 3 Monate fällig. Erst dann wird das gemietete Kunstwerk ausgeliefert.
Beispiel
Verkaufspreis: CHF 1'800 (- 10% = CHF 180.00)
Mietgebühr für die ersten 3 Monate (3 x CHF 180): CHF 540 (dieser Betrag ist im Voraus zu bezahlen)
Ab dem 3 Monat jeden weiteren Monat: CHF 180.00
Die Mindestlaufzeit des Mietvertrages beträgt 3 Monate, danach bis auf Widerruf. Die Parteien können nach der Mindestlaufzeit den Vertrag einseitig jeweils auf Monatsende kündigen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Mit der Unterschrift eines Mietvertrages akzeptiert der Kunde (Mieter) auch die AGB_Miete von BHEND-KUNSTAUSHOLZ
Einen Monat vor Ende der Vertragsdauer wird BHEND-KUNSTAUSHOLZ mit dem Kunden Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen vereinbart. Wird ein Kunstwerk vorzeitig zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf Geldrückerstattung. Erfolgt keine Fortführung eines Vertragsverhältnisses, ist der Mieter zur Rückgabe des gemieteten Kunstwerk innerhalb von 5 Tagen verpflichtet.
Der Kunde (Mieter) hat bis zum Ablauf der Mietdauer das Vorkaufsrecht auf das jeweilige gemietete Kunstwerkes. 100% der bezahlten Miete wird an den Kaufpreis angerechnet, vorausgesetzt der Kauf erfolgt während der Laufzeit des Mietvertrages.
Das Mietobjekt wird durch BHEND-KUNSTAUSHOLZ abgeholt (Abholung innerhalb 20 Km gratis). Beschädigte Kunstwerke werden zu 100% des Kaufpreises, abzüglich bezahlter Miete dem Mieter belastet, auch wenn die vertragliche Mietdauer noch nicht erreicht ist.
Ein Kunstwerk kann jederzeit ausgetauscht werden. Mit der Rückgabe des Kunstwerkes wird der bestehende Mietvertrag aufgelöst und für das neu gemietete Kunstwerk wird ein neuer Vertrag abgeschlossen.
Gemietete Kunstwerke müssen sich während der gesamten Vertragsdauer an der im Mietvertrag angegebenen Adresse befinden. Ein Standortwechsel des gemieteten Kunstwerkes muss umgehend an BHEND-KUNSTAUSHOLZ gemeldet werden. Die Vermietung von Kunstwerken ist nur in der Schweiz möglich. Es dürfen keine gemieteten Kunstwerk von BHEND-KUNSTAUSHOLZ ins Ausland verschoben werden. Beschädigung, Zerstörung oder Verlust verpflichtet zum sofortigen Kauf.
Ist die Vorauszahlung erfolgt, wird das gemietete Kunstwerk von BHEND-KUNSTAUSHOLZ geliefert (Lieferung innerhalt 20 km gratis). Ein gemietetes Kunstwerk wird weder mit der Post noch mit einem anderen Lieferdienst Dritter versendet.
Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages ist der Kunde (Mieter) mit der AGB_Mieten von BHEND-KUNSTAUSHOLZ einverstanden.